Aktualität der Daten:
seit 06.03.2017, gegenwärtig aktuell
Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt angesichts größerer Eingriffe z.B. durch Bauprojekte entstehen (s. naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach Kap. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)). Die dargestellten Kompensationsflächen zeigen die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen in Form von Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland und Erhalt von Altbaumbeständen zur Folgenbewältigung negativ-ökologischer Eingriffe.
Nutzungsbedingungen: Ein Anspruch auf dauernde Verfügbarkeit der Kartendienste besteht nicht! Insbesondere können keinerlei rechtliche Ansprüche - sowohl gegen die Stadt Georgsmarienhütte als auch gegen Dritte - aus der Nutzung der bereitgestellten Daten hergeleitet werden.
Verbindliche Auskünfte können ausschließlich nur unmittelbar bei der Stadt Georgsmarienhütte eingeholt werden.