Durch eine zuverlässige Absprache zwischen dem Bauunternehmer und den Betreibern gefährdeter Leitungen vor Beginn einer Baumaßnahme kann die Sicherheit der Leitung und damit die Sicherheit auf der Baustelle erhöht werden. Über ALIZ werden mit einer Anfrage des Bauunternehmens alle potentiell vom Bauvorhaben betroffenen Betreiber unterirdischer Versorgungsleitungen über die Baumaßnahme informiert. Das Kommunikationsdreieck von Baufirma, Betreiber und ALIZ beschreibt das Auskunftsersuchen mittels eines "One Call Systems". Eine Meldung genügt! Im Zentrum des Kommunikationsdreiecks von Baufirma, Behörde und Betreiber steht die ALIZ - Datenbank. Baufirma = Bauherr, Planer, Forst- und Landwirtschaft Behörde = Gemeinde, Baulastträger Betreiber = Leitungsbetreiber, Ver- und Entsorger Bis spätestens eine Woche vor Baubeginn wird an ALIZ eine Baustelle gemeldet. Mit der Meldung wird das Verfahren des Auskunftsersuchens eingeleitet. ALIZ informiert den Melder des Bauvorhabens über Namen und Adressen von Leitungsbetreibern bzw. Behörden, die über Leitungsnetze im Gebiet der Baustelle verfügen. ALIZ leitet die Meldung im Auftrag des Melders - standardisiert und georeferenziert - an diese Betreiber bzw. Behörden weiter. Alle technischen Informationen - Leitungspläne und Sicherheitshinweise - erhält der Melder direkt vom Betreiber bzw. von der Behörde. Die Meldung kurz vor Baubeginn erhöht den Schutz der Leitungen und die Sicherheit auf der Baustelle durch die Aktualität der Absprache. Die Online- Baustellenmeldung ermöglicht Ihnen eine direkte Abfrage der Betreiberdatenbank. Nachdem Sie Ihr Bauvorhaben beschrieben und die Baustelle auf einer zugehörigen Karte lokalisiert haben, werden durch räumliche Verschneidung die betroffenen Leitungsbetreiber ermittelt. Sie erhalten eine Liste der Ansprechadressen. Haben Sie die Weiterleitung Ihrer Baustellenmeldung in Auftrag gegeben, so informiert ALIZ die betroffenen Betreiber über Ihr Bauvorhaben. Diese übermitteln Ihnen die notwendigen technischen Unterlagen. ALIZ gibt es für Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz!
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