Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 19.01.1971, gegenwärtig aktuell
Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan der ehemaligen Gemeinde Oldau ausgewiesene Waldfläche und die Fläche für den Kinderspielplatz sollen bebaut oder anders aufgeteilt werden. Der vorgesehene Kinderspielplatz auf dem Grundstück 45/30 soll auf einem Teilstück des Grundstücks 44/26, das ist östlich der Straße" An den Eichen ", untergebracht werden. Das Flurstück 45/30 ist zu 8 Baugrundstücken aufzuteilen, In dem Flurstück 44/26 ergeben sich neben dem Kinderspielplatz noch 2 weitere Baugrundstücke, Das Flurstück 33 und ein Teilstück aus 32/5 sollen dem Baugebiet angegliedert werden, Diese Fläche ist entsprechend dem Bebauungsentwurf in 5 etwa gleich große Parzellen aufzuteilen, Ein besonderer Bebauungsentwurf ist wegen der geringen Ausdehnung des Planes nicht ausgearbeitet worden.
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