Die Basis des Klimaschutzkonzepts bildet eine für das Jahr 2008 erstellte Energie- und CO2-Bilanz. Sie zeigt die Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen aufgefächert für einzelne Bereiche wie private Haushalte, Gewerbe, Stadtverwaltung inklusive städtischer Gesellschaften und Verkehr. Darauf aufbauend entstand eine Potenzialanalyse, die Energieeffizienz und Einsparmöglichkeiten für einzelne Bereiche untersucht und beschreibt.
In das INSPIRE-Anwendungsschema "Geplante Bodennutzung" transformierter Bebauungsplan „HW 148.1 "Am Blänkebach"“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.