Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0“ bzw. „dl-by-de/2.0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Gifhorn“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Gifhorn (2024) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-by-de/2.0).
Digitales CIR Orthofotomosaik - Kachel 11_02. Aufgenommen mit dem Kamerasystem DMC während der Befliegung des Niedersächsischen Wattenmeeres 2003. Datentiefe 16-bit, Bodenpixelauflösung 32cm. Referenzsystem Gauss-Krüger Zone 3. Digital colour infrared orthoimage mosaic - tile 11_02, recorded during the aerial flight 2003. Colour depth 16-bit, ground resolution 32cm. Reference system Gauss-Krüger zone 3.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.