Die Karte zeigt die Veränderung der Bewertung der Böden als Ausgleichkörper im Wasserhaushalt 2021-2050 gegenüber 1971-2000 unter dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5). Grundsätzlich sind alle unversiegelten Böden ein Ausgleichskörper im Wasserhaushalt (AKWH). Sie nehmen Wasser auf und geben es zeitverzögert wieder ab. Zudem wird Wasser durch sie in tiefere Schichten weitergeleitet. Die Böden wirken damit als Zwischenspeicher im Landschaftswasserhaushalt. Die Methode fasst all die Komponenten, z.B die Wasserleitfähigkeit und die Wasserspeicherfähigkeit in ein Bewertungsschema zur Beurteilung des Rückhaltes von Wasser im Boden zusammen. Zentral ist die Bewertung der Retentionsleistung und der Infiltrationsleistung. Die Klimamodelle sind mit dem „Kein-Klimaschutz“-Szenario (RCP8.5) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches einen kontinuierlichen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen beschreibt, der bis zum Ende des 21. Jahrhunderts einen zusätzlichen Strahlungsantrieb von 8,5 Watt pro m² gegenüber dem vorindustriellen Niveau bewirkt. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden.
Aktualität der Daten:
seit 01.07.2023, gegenwärtig aktuell
Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, der von Ende Juli bis Anfang September fliegt und seine Eier bevorzugt auf freistehenden Eichen ablegt. Ab dem dritten Raupenstadium bilden die Raupen giftige Brennhaare aus, die für Menschen und Tiere gefährlich sind. Um die Menschen im Landkreis Lüneburg vorbeugend vor den Gefahren des Eichenprozessionsspinners zu schützen, werden bei der Bekämpfung spezielle Fadenwürmer (sog. Nematoden) eingesetzt. Als effektives biologisches Bekämpfungsmittel werden sie vom Boden mitthilfe spezieller Sprühgeräte auf die betroffenen Stellen aufgetragen. Die Nematoden entwickeln sich im Körper der Raupen und töten diese dadurch ab. Für Menschen und Haustiere sind die Würmer ungefährlich. Sie erzeugen keine Nebenwirkungen und fallen weder unter die Biozidverordnung, noch unter das Pflanzenschutzgesetz.
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