Dieser Datensatz beinhaltet die regional bedeutsamen Erholungsschwerpunkte entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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Aktualität der Daten:
seit 29.05.2000, gegenwärtig aktuell
Die Nachfrage an Bauland in der Gemeinde Ahnsbeck machte eine weiter Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Mit dieser Änderung wurden 1600 m² als Dorfgebiet (MD) und 400 m² Fläche für Gewerbe neu ausgewiesen.
Aktualität der Daten:
seit 27.09.2008, gegenwärtig aktuell
Vollständiger Titel: Bebauungsplan 382/1 - 3. Änderung - Alter Schützenplatz, für das Gebiet westlich der Straße Am schwarzen Berg, nördlich der Straße Heisterbusch sowie westlich und östlich des Landschaftsschutzgebietes Am schwarzen Berg