WMS-Dienst des in das INSPIRE-Anwendungsschema "Geplante Bodennutzung" transformierten Bebauungsplans „HN 038 "Nördl. Richthofenstraße zw. Zentralfriedhof u. Behrlastraße"“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Es gelten die Lizenzbedingungen der Lizenz „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/). Quellenangabe: „Quelle: Stadt Langenhagen - geodaten.langenhagen.de“