Die Samtgemeinde Dörpen besteht aus neun Mitgliedsgemeinden die wie folgt lauten: Gemeinde Dersum Gemeinde Dörpen Gemeinde Heede Gemeinde Kluse Gemeinde Lehe Gemeinde Neubörger Gemeinde Neulehe Gemeinde Walchum Gemeinde Wippingen
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2002, gegenwärtig aktuell
Rechtsgrundlage: § 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG). Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Es handelt sich entweder um Eigenjagdbezirke (mindestens 75 Hektar zusammenhängende Fläche) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (Flächen, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören von mindestens 150 Hektar umfassen). Bereiche, in denen die Jagd ruht sind befriedete Bezirke nach § 6 BJagdG. Die Abgrenzung der Jagdbezirke und der befriedeten Bezirke werden von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises festgelegt.
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