Der Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung (IÖR-Monitor) des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR) stellt Informationen zur Flächennutzungsstruktur und deren Entwicklung für die Bundesrepublik Deutschland bereit. Neu und weiterführend dabei sind: - Die Nutzung der genauesten amtlichen Geodaten (ATKIS Basis-DLM) als Berechnungsgrundlage - die hohe räumliche Auflösung (Rasterzellen mit 1 km Gitterweite) - die Möglichkeit der Berechnung von Indikatorwerten auch für nichtadministrative Gebietseinheiten (z.B. Überschwemmungsgebiete) - der direkte Vergleich administrativer Gebietseinheiten untereinander und mit ihren übergeordneten Hierarchieebenen - die Darstellung von Entwicklungen in Form von Karten und Tabellen Der IÖR-Monitor ist ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Er wird laufend ergänzt mit weiteren Indikatoren, ab 2011 auch mit gebäudebasierten, siedlungsstrukturellen Kennzahlen und einem interaktiven Detailviewer (WebGIS). Als ein Fachinformationssystem (FIS) zu Fragen der Flächennutzung richtet es sich an Wissenschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Es ergänzt die amtliche Flächenstatistik und die Umweltökonomische Gesamtrechnung.
Aktualität der Daten:
seit 31.08.2020, gegenwärtig aktuell
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.