Der Flächennutzungsplan als "Vorbereitender Bauleitplan" der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument wird mit ihm die städtebauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde gesteuert. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereichen der Stadt Bebauungspläne, die sogenannten "verbindlichen Bauleitpläne" abgeleitet, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, im Hinblick auf die angestrebte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bauflächen, Freiflächen u.a. gesamtstädtisch wichtigen Nutzungen darzustellen. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft und weiterer Fachplanungen Rechnung tragen.
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Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.
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