Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Aktualität der Daten:
seit 25.11.2011, gegenwärtig aktuell
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortsmittelpunkt“ wird erforderlich, um dem konkreten Ansiedlungswunsch eines Einzelhandelsbetriebes (Rossmann) nachzukommen und die Festsetzungen für den Änderungsbereich dahingehend zu ändern.
Der digitale Stadtplan, auch Raumbezugsebene 3 (RBE3), ist die Grundlage für die Amtliche Stadtkarte 1:20.000. Sie ist das Hauptprodukt aus den Geodaten der Raumbezugsebene 3. Auch der Internet-Stadtplan der Stadt Braunschweig wird aus diesen Daten abgeleitet. Inhaltlich zeigt er das Straßennetz Braunschweigs, die Siedlungsflächen, das Gewässernetz, die Eisenbahnlinien sowie die Bodennutzung durch Wald, Grünanlagen und landwirtschaftliche Flächen. Die Amtliche Stadtkarte 1:20000 Blattgröße: 116 x 103 cm, gefaltet auf 11,6 x 25,7 cm, Kartenbild 90 x 100 cm Umfang: Stadtplan, Karten der Innenstadt und der Region, Straßenverzeichnis, Luftbild der gesamten Stadt. Ausschnitte aus dem digitalen Stadtplan werden je nach Verwendungszweck farblich und inhaltlich individuell angepasst herausgegeben. Dabei kann auf einen laufend fortgeführten Datenbestand zurückgegriffen werden. Die Generalisierung ist abgestimmt auf die Ausgabe in Maßstäben zwischen 1:15000 und 1:25000.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.