Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 26.06.2014, gegenwärtig aktuell
In den Gewerbegebieten sind Anlagen für sportliche Zwecke zulässig. Um die Flächen für Gewerbeund Handwerksbetriebe vorzuhalten und um eine Dezentralisierung von Sportanlagen im Ortsteil Lachendorf zu vermeiden, ist es notwendig, diese Anlagen im Gewerbegebiet auszuschließen. Dies macht die 2. Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
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