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Geodatendienst
Ausweisung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß § 16, Anlage 3 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung auf Rasterebene im 10 m Raster für das Bundesland Niedersachsen. Die Berechnung der potenziellen Wassererosionsgefährdung erfolgt in Anlehnung an DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit – Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG, 2022) auf Rasterebene im 10 m Raster durch Multiplikation von - Bodenerodierbarkeitsfaktor (K-Faktor) nach Gleichung 3 bis Gleichung 10. Bodenart, Humusgehalt und Skelettanteil des Oberbodens stammen aus der amtlichen Bodenschätzung 2018 und der Bodenkarte 1:50.000 (BK50), - Regenfaktor (R-Faktor) gem. Nummer 4.2 aus der vom DWD bereitgestellten Karte der R-Faktoren für das Zentraljahr 2021, - Hangneigungsfaktor (S-Faktor) gemäß Anhang D auf Basis des DGM1 (10 m Interpolation) sowie einem pauschalen Hangneigungsfaktors 2 für eine Standardhanglänge von ca. 100 m. Für jede Rasterzelle wird eine potenzielle Wassererosionsgefährdung ermittelt.
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