Aktualität der Daten:
seit 03.12.2003, gegenwärtig aktuell
Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
Ausgewählte Unterlagen für den Bebauungsplan 04_22 Nördlich B 6, südlich Raiffeisenstraße, 1.Änderung sind im Geoportal der Stadt Garbsen veröffentlicht und können als PDF heruntergeladen werden.