Aktualität der Daten:
seit 29.07.2024, gegenwärtig aktuell
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 beschlossen, den Entwurf des RROP für den Landkreis Nienburg/Weser öffentlich auszulegen. Zu diesem Entwurf des RROP wird das Beteiligungsverfahren eingeleitet, siehe amtliche Bekanntmachung vom 17.07.2024. Im vorliegenden Entwurf des RROP ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises für einen zehnjährigen Zeitraum dargelegt. Die folgenden Unterlagen 1. Entwurf der Satzung bestehend aus 1a) Satzungstext 1b) beschreibender Darstellung 1c) zeichnerischer Darstellung (im Maßstab 1:50.000) 2. Begründung mit Anlagen 3. Umweltbericht können in der Zeit vom 29.07.2024 bis 14.10.2024 beim Landkreis Nienburg/Weser, 54 Regionalentwicklung, Zimmer 457, Kreishaus am Schloßplatz, Eingang A über Servicestelle, 31582 Nienburg, montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags und donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 05021-967-457 oder E-Mail an rrop@kreis-ni.de eingesehen werden. Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, d.h. bis zum 28.10.2024 kann zum Entwurf des RROP, zu der Begründung und zum Umweltbericht in elektronischer oder schriftlicher Form Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sind zu richten an: E-Mail-Adresse: rrop@kreis-ni.de oder Landkreis Nienburg/Weser, 54 Regionalentwicklung, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg. Mit Ablauf der oben angegebenen Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Ausschluss hat keinen Einfluss auf gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten. Hinweise zum Datenschutz Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten zum Zwecke des laufenden Regionalplanungsverfahrens (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter "Datenschutzerklärung" veröffentlicht: http://www.lk-nienburg.de/portal/seiten/datenschutzerklaerung-901000180-21500.html
Nutzungsbedingungen: Ein Anspruch auf dauernde Verfügbarkeit der Kartendienste besteht nicht! Insbesondere können keinerlei rechtliche Ansprüche - sowohl gegen die Stadt Georgsmarienhütte als auch gegen Dritte - aus der Nutzung der bereitgestellten Daten hergeleitet werden.
Verbindliche Auskünfte können ausschließlich nur unmittelbar bei der Stadt Georgsmarienhütte eingeholt werden.
WFS-Dienst des Bebauungsplans „HW 098 "Gebiet zw. Hachmeisterstraße und Küchenthalstraße"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Gebiet zw. Hachmeisterstraße und Küchenthalstraße.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Gemeinde Drochtersen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Gemeinde Drochtersen (2024) CC-BY-4.0
WMS-Dienst des in das INSPIRE-Anwendungsschema "Geplante Bodennutzung" transformierten Bebauungsplans „HM 032 7. Änderung "Bahnhofsplatz, Bernwardstraße"“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).