Aktualität der Daten:
seit 16.07.2017, gegenwärtig aktuell
Wallhecken (auch Knicks) sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene teils historische Erdwälle, die als Einfriedung bzw. Grenzmarkierung dienen. Als "Naturzäune" stellen sie weit verbreitete und prägende Elemente der Kulturlandschaft dar und bieten Lebensraum für verschiedene Pflanzen und Tierarten. Als geschützte Landschaftsbestandteile sind Wallhecken nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geregelt. Im Landkreis Lüneburg sind ca. 413 Wallhecken gesetzlich geschützt (Stand 09/2013).
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