Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 06.08.2010, gegenwärtig aktuell
Die Übersicht stellt die Geltungsbereiche der verschiedenen Bebauungspläne im Gemeindegebiet der Stadt Seelze dar. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einzelne Bauvorhaben. Er enthält unter anderem Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Bereich und die Verkehrsflächen betreffen. Der Bebauungsplan ermöglicht die Bebauung und die Nutzung unterschiedlicher Baugrundstücke, gleichzeitig müssen die durch Satzung geltenden Bestimmungen von den jeweiligen Eigentumsparteien beachtet werden. Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht. Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen - zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet), - zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse), - zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise), - zur überbaubaren Grundstücksfläche - zu den örtlichen Verkehrsflächen. Für den einfachen Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, gelten die §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend.
Mehr Infos
Weniger Infos
Verweise und Downloads (1)
Nutzungsbedingungen
keine