Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 regelt in seinem Geltungsbereich die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung.