Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 08.08.2013, gegenwärtig aktuell
Im Zusammenhang mit der konkreten Erschließungsplanung für das Baugebiet hat sich nun das Erfordernis ergeben, im direkten Einmündungsbereich zum Wohngebiet die Erschließungsstraße um 2 m nach Norden zu verschieben. Im Süden des Plangebiets sollen zudem die Stichwegerschließungen, die bislang als Privaterschließungen vorgesehen waren, als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Ziel der Planung ist die Anpassung der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche an die konkretisierte Erschließungsplanung, um eine bedarfsgerechte und funktionale Erschließung des Wohngebietes zu sichern.
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