Im Bereich des Küstenholozäns zeigt der Vergleich zwischen bestehender „Reliefkarte der Holozänbasis 1:25.000“ (Streif 1998) und der 3D-Basisfläche des Holozäns einen deutlichen Informationsgewinn im Bezug auf die Verteilung und Mächtigkeit der holozänen Ablagerung. Die modellierte Holozänbasisfläche ist nicht nur deutlich verfeinert, sondern auch um ca. 2.000 km² Fläche (54 %) ergänzt worden. Im Bereich der niedersächsischen Küste erreichen die Ablagerungen des Holozäns eine Mächtigkeit von max. 40 m.
Aktualität der Daten:
seit 31.08.2020, gegenwärtig aktuell
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Aktualität der Daten:
seit 11.07.1996, gegenwärtig aktuell
Vollständiger Titel: Bebauungsplan 236/2 - 6. Änderung - für das Gebiet zwischen der Harsefelder Straße, der B 73, der Bremervörder Bahn und dem Klaren Streck.