Aktualität der Daten:
seit 06.11.2023, gegenwärtig aktuell
Die Stadt Oldenburg hat auf der Grundlage des damals geltenden § 5 NNatG einen Landschaftsrahmenplan erarbeitet, der 1994 veröffentlicht wurde. Hierbei handelt es sich um ein Fachgutachten des Naturschutzes, in dem flächendeckend erstmalig der Zustand von Natur und Landschaft und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich dargestellt werden. Der Textteil des Landschaftsrahmenplanes umfasst ca. 480 Seiten, der Karteteil besteht aus 16 Themenkarten. Eine Kurzfassung und ein Faltblatt liefern einen schnellen Überblick. Der Landschaftsrahmenplan kann bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen, ausgeliehen oder käuflich erworben werden. Seit dem 01.03.2010 ist die Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Landschaftsrahmenplänen § 10 BNatSchG in Verbindung mit § 3 NAGBNatSchG.
Aktualität der Daten:
seit 09.11.1973, gegenwärtig aktuell
Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Altenceller Weg" erforderlich.
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