Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 03.12.2003, gegenwärtig aktuell
Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Peine ist am 03.12.2003 rechtskräftig und in der Neubekanntmachung am 26.04.2004 ergänzt worden.
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