Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 25.04.2006, gegenwärtig aktuell
Da auf einem Grundstück im Baugebiet "Beedenbosteler Straße" die Baugrenze überschritten wurde und durch eine Befreiung nicht heilbar ist, müsste das Gebäude entweder abgerissen oder aber der Bebauungsplan dahingehend geändert werden, dass die Baugrenze von 5 auf 3 m reduziert wird.
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