Geodatensatz
Aktualität der Daten:
20.08.2013 - 20.08.2003
Die Stadt Barsinghausen ist zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Die Umsetzung von Maßnahmen obliegt aber weiterhin den Baulastträgern, die die Maßnahmenvorschläge des Lärmaktionsplanes berücksichtigen, prüfen und einordnen. Der vorliegende Endbericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung und wurde im Rahmen der Beteiligung mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und den Bürgern abgestimmt und anschließend den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.08.2013 dem Plan zugestimmt.
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