Nutzungsbedingungen: Sämtliche Rechte an diesem Dienst liegen bei der Gemeinde Stadt Dassel. Das Anschauen ('Viewing') ist kostenfrei. Jede darüber hinausgehende Nutzung, so auch das Einbinden in weitere Anwendungen, bedarf einer vertraglichen Grundlage. Die kommerzielle Nutzung ohne vertragliche Grundlage mit der Gemeinde Stadt Dassel ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine systematische Nutzung des Produktes, welche darauf ausgerichtet ist, einen Sekundärdatenbestand zu erstellen, ist ausdrücklich untersagt.
Aktualität der Daten:
seit 06.11.2023, gegenwärtig aktuell
Als Ballungsraum ist die Stadt Oldenburg verpflichtet, eine flächendeckende Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Lärmkarten stellen die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, der von verschiedenen Lärmquellenarten verursacht wird graphisch dar. In der Stadt Oldenburg sind dabei die Lärmquellenarten Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbe/Industrie zu betrachten. Anhand der Lärmkarten sind anschließend in einem Lärmaktionsplan Maßnahmen zu benennen, mit deren Hilfe die Lärmbelastung der Bevölkerung vermindert werden kann, bzw. mit denen ruhige Gebiete vor der Zunahme einer weiteren Lärmbelastung geschützt werden können.