Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Ausgewählte Unterlagen für den Bebauungsplan 04_16A Nördlich Posener Straße, 1.Änderung sind im Geoportal der Stadt Garbsen veröffentlicht und können als PDF heruntergeladen werden.
Kartierungen im Stadtgebiet bilden die Grundlage für Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes. In verschiedenen Teilbereichen der Stadt wurden Vorkommen ausgewählter Tierarten erfasst. Eine flächendeckende Kartierung der einzelnen Tier- und Pflanzenarten liegt nicht vor. Die Karte enthält ausgewählte Kartierergebnisse für folgende Arten: Feldhamster, Wachtelkönig, Kiebitz, Reptilien, Libellen und Muscheln.
Die Karte zeigt den durchschnittlichen Versiegelungsgrad für jede Gemeindefläche, d. h. der Anteil der versiegelten Böden an der Gesamtfläche einer Gemeinde.
Es gelten die Lizenzbedingungen der Lizenz „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/). Quellenangabe: „Quelle: Stadt Langenhagen - geodaten.langenhagen.de“
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.