Bodenlandschaften sind überregionale Bodeneinheiten, die die Böden nur sehr allgemein charakterisieren (z. B. da Küstenholozän oder die Löss- und Sandlösslandschaften). Die Bodenlandschaften sind durch gemeinsame, meist geologisch bedingte Kriterien gekennzeichnet; diese ergeben sich vorwiegend aus der Geogenese und den Substraten (Dominanz bestimmter substratabhängiger Bodentypen, z. B. Lössböden), sind aber aus den Wasserverhältnissen (Vorherrschen von Grundwasserböden, z. B. in Auen und Niederungen) oder dem Relief (Dominanz bestimmter Reliefformen, z. B. Harz) abzuleiten. Oft ist auch eine Verbindung zum Klima vorhanden (erhöhte Niederschläge führen zu erhöhtem Anteil an Stauwasserböden). Da zwischen Bodenlandschaften und geologischen Großeinheiten enge Wechselbeziehungen bestehen, können ihre Grenzen nach geologischen Karten festgelegt werden. Wegen der sehr kleinmaßstäbigen Darstellung ist mit der Abgrenzung meist eine Generalisierung verbunden.
Aktualität der Daten:
seit 31.08.2020, gegenwärtig aktuell
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.