Im Rahmen der Überwachung niedersächsischer Küstengewässer werden seit 1983 im Auftrage des NLÖ vom Institut für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft der Universität Hamburg in verschiedenen Bereichen des Wattenmeeres zwischen Ems und Elbe zwei- bis dreimal jährlich Miesmuschelproben entnommen und auf Schwermetalle analysiert. 1993 und insbesondere 1994 fand eine Erweiterung des Untersuchungsumfanges auf organische Schadstoffe statt. Verbunden mit einem Sondermessprogramm zur Untersuchung der Miesmuscheln auf Dioxine/Furane wurden zusätzlich 72 PCB-Kongenere einschließlich der aus toxikologischer Sicht besonders bedeutungsvollen koplanaren und atropisomeren PCB erfasst. Aus ökologischer Sicht geht es um die Frage nach einem möglichen ursächlichen Zusammenhang zwischen der festgestellten Schadstoffbelastung der Muscheln und dem seit Mitte der 80er Jahre im niedersächsischen Wattenmeer beobachteten, drastischen Rückgang der Miesmuschelbestände. Hinsichtlich der Verwendung der Miesmuscheln als Lebensmittel stellt sich die Frage, wie die Schadstoffbelastung der Muscheln aus ernährungstoxikologischer Sicht zu bewerten ist. Ein wichtiger Aspekt der Arbeiten ist es zu dokumentieren, in welchem Maße sich Teilbereiche des Wattemeeres hinsichtlich ihrer Schadstoffbelastung unterscheiden und welche Entwicklungstendenzen nach der Einleitung von Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffeinträgen zu erkennen sind. […]
Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Bahnhof mit Verknüpfung zu RegioBussen" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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