Berechnungsergebnis LNight 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels LNight erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Niedersachsen (03000000) | 6.655°/51.295° | 11.598°/53.894° |
Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Fachliche Grundlage |
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union erstmals eine einheitliche Regelung zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm getroffen. Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Den Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriegebiete in Ballungsräumen. Die Mitgliedstaaten werden mit der Richtlinie verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen • strategische Lärmkarten nach einheitlichen Methoden zu erstellen, • die Öffentlichkeit über die Lärmbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren, • Aktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind und • die EU-Kommission über die Lärmbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren. |
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Herstellungsprozess |
Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der VBUF (vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. |
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Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Den Kommunen soll eine Planungsgrundlage für den Lärmaktionsplan zur Verfügung gestellt werden. Zudem liefert die Lärmkarte einen Anhaltspunkt über die Anzahl von Lärm betroffener Einwohner. |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten | 15.12.2009 | ||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 |
Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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Shapefiles |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
D5688C4A-69EA-4B7A-AD68-9E67D6AC634C |
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Aktualität der Metadaten |
12.06.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
GDI-NI-Katalog (Geodateninfrastruktur Niedersachsen)
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Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen
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