(1) Der Nationalpark ist in drei Zonen gegliedert, die in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk ausgewiesen sind: 1. Ruhezone (Zone I) - rot, 2. Zwischenzone (Zone II) - grün, 3. Erholungszone (Zone III) - gelb. In den Karten der Anlagen 2 und 3 sind die einzelnen Gebiete der Zone I durch Nummern mit arabischen Ziffern gekennzeichnet. (2) Soweit in den Absätzen 3 und 4 nichts anderes bestimmt ist, ist für die Abgrenzung der Zonen untereinander das in § 3 Abs. 1 genannte Kartenwerk maßgeblich. (3) Die Gebiete der Ruhezone sind in der Anlage 1 beschrieben. 2Für die Abgrenzung der Ruhezonengebiete gilt Folgendes: 1. Unveränderliche Grenzpunkte sind durch geografische Koordinaten bestimmt. 2. Für den Verlauf der in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk mit einer durchgezogenen Linie als feststehend gekennzeichneten Grenzen der Ruhezone ist die Karte maßgeblich. 3. Der Verlauf der in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk durch eine unterbrochene Linie als veränderlich gekennzeichneten Grenzen der Ruhezone wird durch die in der Anlage 1 enthaltenen Angaben - auf See in Verbindung mit der jeweils gültigen amtlichen Seekarte - beschrieben. Wird eine Grenze der Ruhezone durch die Außenseite einer Plate oder eines Sandes gebildet, so ist die Seekartennull-Linie maßgebend; wird die Grenze der Ruhezone durch einen Priel, eine Balje oder ein Gat gebildet, so ist die Seekartennull-Linie auf der der Ruhezone zugewandten Seite maßgebend. Wird die Grenze durch Tonnen, einen Dünenfuß oder andere vor Ort erkennbare natürliche oder künstliche Merkpunkte gebildet, so ist deren Standort maßgebend. (4) Die seewärtige Grenze der Erholungszone wird durch die mittlere Hochwasserlinie gebildet, soweit die Anlage 3 nicht niedriger liegende Flächen als Erholungszone ausweist. 2In diesem Fall wird die durch eine durchgezogene Linie gekennzeichnete seewärtige Grenze durch eine mittels Koordinaten gebildete Linie gebildet; die seitliche Grenze ergibt sich dort aus der geraden Linie zwischen Markierungspfählen, die gemäß den Vorgaben der Anlage 3 jeweils an der mittleren Hochwasserlinie und oberhalb dieser Linie stehen. 3Die Abgrenzung niedriger liegender Flächen der Erholungszone im Übrigen ergibt sich aus der Darstellung in der Anlage 3. Der Datensatz liefert die aktuelle Zonierung. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Bounding Box Nationalpark Nds. Wattenmeer | 6.603°/53.223° | 8.686°/53.988° |
Niedersachsen (03000000) | 6.655°/51.295° | 11.598°/53.894° |
Niedersächsisches Wattenmeer |
Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
Keine |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Fachliche Grundlage |
Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer erstreckt sich vor der niedersächsischen Küste zwischen der Grenze zu den Niederlanden am Dollart und der Elbmündung bei Cuxhaven. Die Karte zeigt die Grenzen des Nationalparks und die Schutzzonen. Die Zonierung regelt das "Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer" (siehe Verweise). |
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Datengrundlage |
DTK25, TK50, TK100, DGK5 |
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Herstellungsprozess |
Die Geometrien der per Gesetz (Nds. Wattenmeer vom 30.07.1999 und Harz vom 01.08.2001) geschützten Nationalparke wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 Mitte des Jahres 2009 aktuell digitalisiert. Vorherige Digitalisierungen beim NLP Wattenmeer wurden auf Basis der topografischen Karte 1:50.000 erstellt, welche auf den Grundlagen DGK 1:5.000 (Inselkernbereich) und TK 1:100.000 (restliche Bereiche) basierten. |
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Zusatzinformationen
Eignung / Nutzung |
Darstellung ohne Gewähr. Rechtsverbindlichkeit geben nur die kartografischen Anlagen des Gesetzes (siehe Verweise). |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten | 15.12.2009 |
Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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Shapefiles |
Medien
Medium | Datenvolumen | Speicherort |
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Online Link | 0.4 MB |
Schlagworte
INSPIRE-Themen | Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Meeresregionen |
INSPIRE - Räumlicher Anwendungsbereich | Regional |
ISO-Themenkategorien | Meere Planungsunterlagen, Kataster Umwelt |
Suchbegriffe | Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Erholung Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) Meeresregionen Nationalpark opendata Regional Schutzstatus Umwelt Wattenmeer |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
B9CC416D-84C9-45E8-A138-0DAA78BB772B |
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Aktualität der Metadaten |
06.06.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
GDI-NI-Katalog (Geodateninfrastruktur Niedersachsen)
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Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen
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